Gleichberechtigter Teilhabe am politischen Prozess

Nikolaistraße 30 aus der Bürgerstraße fotografiert von Janek Freyjer
Die Delegiertenversammlung bittet die SPD Ratsfraktion
a) für die Besetzung der zwei „SPD Mandate“ im Aufsichtsrat der Stadtwerke Göttingen AG eine Frau und einen Mann benennen,
b) zukünftig für ein Gleichgewicht der von der SPD benannten Frauen und Männer in den Aufsichtsräten der jeweiligen städtischen Gesellschaft sorgen,
c) zukünftig dem in ihr unterrepräsentierten Geschlecht ein erstes Zugriffsrecht bei der Besetzung der Ratsausschüsse zu gewähren.Die Delegiertenversammlung tritt dem Antrag des Bezirksvorstandes zur Änderung der Bezirkssatzung in § 23 für „Mehr Flexibilität bei der Anwendung von Geschlechterquote beim Regionalproporz“ ausdrücklich bei.

Der Antrag lautet: Wenn in der ablaufenden Wahlperiode ein Geschlecht in der SPD-Fraktion dauerhaft zu weniger als 40 Prozent vertreten war, kann bei der Besetzung der Plätze 1 und 2 das unterrepräsentierte Geschlecht auch beide Plätze einnehmen, sofern die in Ziffer 2 vorgesehene Bedingung für den Gesamtwahlvorschlag eingehalten wird.

Beschluß der Delegiertenversammlung vom 13.03.2015

Begründung:

Zu Ziffer 1 des Antrags:Bei den Göttinger Stadtwerken ist der Aufsichtsrat neu zu besetzen. Traditionell stehen der SPD zwei Mandate zu. Sie waren in der Vergangenheit und sind derzeit durch zwei Genossen besetzt. Das entspricht nicht den politischen Zielen der SPD. Der Antrag bittet die Ratsfraktion deshalb in Punkt 1a) ihre Entscheidung zu überdenken.

Derzeit sind von neun Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften allein in vier Aufsichtsräten Frauen vertreten, die von der SPD benannt wurden. Dies wird auch damit gerechtfertigt, dass die Vertretung in den Aufsichtsräten der Besetzung in den Fachausschüssen folge (Sportausschuss > Göttinger Sport- und Freizeit GmbH, Umwelt- oder Sozialausschuss > Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH). Die Regelungen in den Punkten 1b) und 1c) beantworten dies.

Zu Ziffer 2 des Antrags:
§ 23 Abs. 2 des Bezirksstatuts regelt die Anwendung der Quote bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahlen. Diese Regelungen sind verbindlich und sollen sicherstellen, dass nicht nur bei der einzelnen Liste innerhalb eines Wahlbereichs, sondern -bei Vorliegen mehrerer Wahlbereiche – auch über die Wahlbereiche hinweg die Quote gewahrt wird. In der Praxis zeigen sich aber wegen des faktisch bestehenden Regionalproporzes in Verbindung mit der Bedeutung von Persönlichkeitsstimmen begrenzte Möglichkeiten die quotierte Zusammensetzung einer Fraktion zu gewährleisten. Aus diesem Grund wird von dem Bezirksvorstand vorgeschlagen mit einem weiteren Spiegelstrich eine Ergänzung vorzunehmen.