Auf dem Weg zum Populismus – Soviel Wahrheit muss sein

 

Wir haben großes Verständnis, dass Sylvia Binkenstein heute ihren Verzicht auf den Vorsitz im Rat der Stadt Göttingen erklärt hat. Wir danken ihr für ihre nicht immer leichte Arbeit, erinnert sei hier u.a. an die unsägliche Diskussion über die Umbenennung der Stadt Göttingen in Martin Sonneborn Stadt.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Göttingen arbeiten ehrenamtlich für uns. Sie sind der zentrale, demokratisch legitimierte Träger der kommunalen Selbstverwaltung. Es ist gewünscht, dass die Ratsmitglieder ihre Lebenserfahrung z.B. aus ihren unterschiedlichsten Berufen, d.h. auch dem Beruf einer Rechtsanwältin, in die Ratsarbeit einbringen.

Ihre ehrenamtliche Arbeit verlangt unsere höchste Anerkennung und Wertschätzung. Es gibt nicht den geringsten Grund die Berufsausübung eines Ratsmitgliedes zu kritisieren, wenn es die Bestimmungen der Kommunalverfassung einhält.

Wenn die durchaus und selbstverständlich notwendige kritische Reflexion der Tatsachen im Schutz einer scheinbaren moralischen Überlegenheit durch Unterstellungen, Verdächtigungen und Lügen ersetzt wird, dann kennzeichnet dies den Verfall demokratischer Kultur.

Tatsache aber ist:

  1. Der Eigentümer der Häuser Zimmermannstraße 58 bis 64 ist Sylvia Binkensteins Mandant.
  2. Ihm wurde die Anfrage der Wähler*Innengemeinschaft der Göttinger Linken auf Originalpapier dieser Gruppierung zugestellt.
  3. In den Mittagsstunden des 5. Februar erteilte er daraufhin seiner Rechtsanwältin den Auftrag, die Verfasser der Anfrage aufzufordern, zukünftig Tatsachenbehauptungen über ihn zu unterlassen, die unwahr seien und ihn in seiner Ehre verletzten würden.
  4. In Kenntnis der Anfrage hat Sylvia Binkenstein die Verwaltung gefragt, ob es eine solche Anfrage tatsächlich gebe. Ihr wurde daraufhin die Anfrage per Mail zugeschickt.
  5. Mit Schreiben vom selben Tag hat Sylvia Binkenstein als Rechtsanwältin Unterlassung gefordert.
  6. Bereits am 6. Februar abends hat Sylvia Binkenstein eine Nachricht erreicht, in der Gert Nier erklärt, dass die Anfrage zurückgezogen wurde.
  7. Am 7. Februar hat er zudem nach Beratung durch einen Anwalt seines Vertrauens erklärt, der Eigentümer der Häuser habe Recht. Von ihm in der Anfrage formulierte Tatsachenbehauptungen seien falsch. Er bedauere dies und werde die falschen Tatsachenbehauptungen nicht mehr aufstellen.
  8. Nach den Feststellungen der Kommunalaufsicht hat Sylvia Binkenstein mit diesem Handeln keine Pflichtverletzung begangen.

 

In Kenntnis dieser Fakten ist der Abwahlantrag der Piraten verlogen, schlicht unanständig, dabei durchaus in der Logik dieser Partei: Unter dem Deckmantel vermeintlicher politischer Korrektheit wird der politische Gegner verächtlich gemacht, sich selbst erhebend wird der Andere herabgesetzt. Es wird ein politisches Klima des Populismus erzeugt, das wir nicht mittragen können.