Beschluss der Delegiertenversammlung des SPD-Stadtverbands am 20.03.2009
Zur Weiterleitung an:
- SPD-Landtagsfraktion, SPD-Landesparteitag und SPD-Landesvorstand
- SPD-Bundestagsfraktion
Mehr Demokratie wagen:
Kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten
Wir fordern hiermit die Gliederungen und Fraktionen der SPD auf Landes- und Bundesebene auf, sich für eine Änderung des Artikels 28 Abs. 1 des Grundgesetzes
: „Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten." einzusetzen in der Weise, dass alle Migrantinnen und Migranten nach Maßgabe von Landesrecht bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden das aktive und passive Wahlrecht erhalten. Wir wollen mehr Demokratie wagen!
Begründung:
Das Kommunale aktive und passive Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten dient dem erforderlichen Ziel, durch demokratische Teilhabe die Integration von lange im Bundesgebiet lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu fördern.
Die Ungleichbehandlung von EU-Bürgern und Personen mit Staatsangehörigkeit von Ländern außerhalb der EU ist nicht länger hinnehmbar. Während EU-Bürger das aktive Wahlrecht innerhalb der EU auch außerhalb ihrer Herkunftsländer besitzen, so sind Migrantinnen und Migranten weiterhin davon ausgeschlossen. Dabei leben die meisten Migrantinnen und Migranten seit vielen Jahren in deutschen Städten und Gemeinden. Viele sind hier geboren. Sie identifizieren sich mit „ihrer" Stadt und engagieren sich gesellschaftlich vor Ort. Doch Integration kann nur mit politischer Beteiligung gelingen. Mitwählen bedeutet Mitgestalten! Mitgestalten bedeutet Mitverantwortung und ist ein großer Schritt zur Integration. Politische Rechte für Migrantinnen und Migranten stärken zudem die Demokratie, da ca. 4,3 Mio. Menschen im Bundesgebiet nicht mehr von der politischen Partizipation ausgeschlossen werden. Es wird Zeit, dass die Bundesrepublik mit vielen anderen EU-Staaten gleichzieht und Migrantinnen und Migranten das Kommunale Wahlrecht einräumt. Integration heißt nicht nur fordern, sondern auch fördern!
Die SPD hat über Kurt Beck in seiner Funktion als Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz 2007 einen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes zur Ermöglichung des Kommunalen Wahlrechts für Migrantinnen und Migranten in den Bundesrat eingebracht.*
____________
* Bereits 1997 wurde der Antrag eingebracht und sollte an den Bundestag weitergeleitet werden. 2007 hat Ministerpräsident Kurt Beck dieses Anliegen erneut eingebracht (Drucksache 623/07). Bündnis 90/Die Grünen haben für den Bundestag den Antrag am 10.10.2007 gestellt (Drucksache 16/6628). Ein Ergebnis liegt bisher nicht vor.
Dieser Antrag wurde nicht weiter verfolgt, da die ablehnende Haltung der Unionsparteien einer notwendigen 2/3-Mehrheit zur Verfassungsänderung entgegensteht.
