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An den außerordentlichen SPD-Bundesparteitag am 14.06.2009

 

 

Der Bundesparteitag möge beschließen:

 

Der Abschnitt "Öffentliche Daseinsvorsorge" (S. 11) wird wie folgt geändert:

 

Der Staat ist in der demokratischen Verantwortung, den Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu den Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge sicherzustellen. Kommunale Unternehmen und Einrichtungen sichern qualitativ hochwertige öffentliche Güter und eine leistungsfähige Infrastruktur. Dies muss der Gestaltung und Ausführung durch die öffentliche Hand vorbehalten bleiben. Das Konzept der öffentlich-privaten Partnerschaft, Bestandteil der marktradikalen Umgestaltung des Staates, erfüllt diese Ansprüche nicht. Wir werden deshalb ein Moratorium für alle geplanten ÖPP-Projekte durchsetzen sowie die Überprüfung aller bereits bestehenden Projekte veranlassen. Cross-Boarder-Leasing Geschäfte mit Veräußern öffentlichen Eigentums werden verboten. Darüber hinaus wollen wir faire Wettbewerbsregeln für öffentliche Unternehmen im nationalen und europäischen Recht umsetzen. In der EU wollen wir ereichen, dass die Entscheidung darüber, welche Leistungen der Daseinsvorsorge wie erbracht werden, den EU-Mitgliedsstaaten und ihren Gebietskörperschaften überlassen bleibt.

 

 



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