|  | Änderung der Kommunalverfassung im Eiltempo |
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Die niedersächsische Landesregierung plant noch im November dieses Jahres das neue Kommunalverfassungsgesetz zu verabschieden. In diesem Zuge wird u.a. die Niedersächsische Gemeindeordnung, das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz, die Niedersächsische Landkreisordnung abgeschafft. Angeblich um eine bessere Verständlichkeit der Gesetze für die Bürger zu erzielen. Die sprachlichen Änderungen sind nur marginal, dafür aber die inhaltlichen umso gravierender. So soll die Stichwahl abgeschafft werden, die Wahlbezirke sollen einen neuen Zuschnitt erhalten. Die Änderungen im Bereich des Wahlrechts sollen am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten, die übrigen Regelungen erst zum 01. November 2011. Aber die schwerwiegenden Änderungen des Wahlrechts gelten somit schon für die kommende Kommunalwahl.
Gegen die Änderungen laufen nicht nur die Oppositionsparteien Sturm sondern auch die Kommunalen Spitzenverbände. Diese warnen ausdrücklich vor den drohenden Eingriffen in die Gemeindewirtschaft, da private Anbieter gegen die Vergabe von kommunalen Aufträgen an kommunale Eigenbetriebe klagen können.
Die Stichwahlabschaffung wird offiziell mit dem Kosteneinsparungsargument gerechtfertigt. Dies ist sicherlich nur vorgeschoben. Vielmehr geht es darum, die Chancen der CDU bei den Wahlen der politischen Spitzenbeamten gegenüber denjenigen der Oppositionsparteien zu erhöhen. Denn entgegen der jetzt bestehenden Regelung, in der im ersten Wahlgang der Kandidat gewählt ist, der die absolute Mehrheit erhält – wenn diese nicht erreicht wird, erfolgt die Stichwahl zwischen den Kandidaten mit den meisten Stimmen – wäre nach der geplanten Regelung derjenige Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen erhalten hat. Es würden sich in diesem Fall die jeweiligen Kandidaten aus einem sich nahe stehenden politischem Lager gegenseitig die Stimmen wegnehmen und somit gerade dem Kandidaten des gemeinsamen politischen Gegners den Erfolg zuspielen.
Auch die mögliche Änderung der Wahlbezirke führt zu einer Verunsicherung der politisch Aktiven. Es wird zur Zeit in den einzelnen Ortsvereinen die Listenaufstellung zur Kommunalwahl vorbereitet. Diese Überlegungen können in zwei Monaten hinfällig sein, wenn die Wahlbereiche einen anderen Zuschnitt erhalten. Dies sind nur ein paar Punkte, die aufzeigen, dass das neue Kommunalverfassungsgesetz eine Farce ist und nur zum Machterhalt der Regierungspartei dienen soll.
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