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SPD beantragt Sonderkreistagssitzung



Landesschulbehörde bemängelt unvollständige Anträge zur Einrichtung von Gesamtschulen - SPD-Fraktion nahm Akteneinsicht

 

Auslöser der Debatte waren die Bemerkungen, mit denen die Landesschulbehörde die offensichtlich unvollständigen Anträge des Kreistages auf Einrichtung von mindestens drei Gesamtschulen im Kreisgebiet kritisiert und das Begehren des Kreistages in überheblicher Weise herabgewürdigt hat. Allem Anschein nach verfolgt man für Göttingen genau die Strategie, die auch anderswo im Land angewendet wird und deren Ergebnis dann eine möglichst geringe Zahl von Gesamtschulen sein soll. Diese Absicht darf nicht zum Erfolg führen. Die Debatte sollte daher noch einmal ein klares Signal an die Behörde sein.

 

Für die Öffentlichkeit publik geworden war der Vorgang durch Ausführungen von Lothar Koch in der Presse, der ganz offensichtlich durch die Verwaltung vorab und exklusiv informiert worden ist – im Gegensatz zum Kreistag, der davon erst aus der Zeitung erfuhr. Seine Einlassungen führten dazu, dass in der Presse von einer „schallenden Ohrfeige für die Kreisverwaltung“ die Rede war.

 

Für die SPD-Kreistagsfraktion hat daher Reinhard Dierkes Akteneinsicht beantragt:

 

1. Ergebnisse "nicht aussagekräftig"

Die Landesschulbehörde hält die Elternumfrage und deren Ergebnisse für „nicht aussagekräftig“. Diesen Sachverhalt haben wir seinerzeit auch heftig moniert. Nur mit dem Unterschied, dass wir das tatsächliche Elterninteresse höher ansetzen, als es die angezweifelte Umfrageaktion zu Tage gefördert hat. Wiederholt beschwor der Dezernent, diese Elternbefragung sei mit der Landesschulbehörde bis ins Detail abgestimmt. Dass diese Behörde jetzt das Gegenteil behauptet, ist einigermaßen merkwürdig. Es kann nicht sein, dass eine Behörde auf die andere zeigt und man sich gegenseitiges Versagen vorwirft. So geht man mit Elterninteressen nicht um!

 

2. Schulentwicklungsplan fehle

Die Landesschulbehörde wünscht die Zahlen bis zum Jahre 2023. Die Verordnung schreibt vor, dass Schulentwicklungspläne grundsätzlich für 14 Jahre zu beschreiben sind. Der Schulentwicklungsplan des Kreises stammt aus dem Schuljahr 1994/95 und beschreibt die Perspektive bis zum Jahr 2010 – und das auch noch in absolut blamabler, von Fehlprognosen nur so strotzender Weise. Auch wenn die gesetzliche Pflicht entfallen ist, alle fünf Jahre den Schulentwicklungsplan fortzuschreiben, so ist dies nicht gleichbedeutend mit einem „Denkverbot“ für die Weiterentwicklung des Schulsystems vor Ort. Die SPD-Fraktion hat dazu mehrfach klare Beschlüsse angemahnt. Die Kreistagsmehrheit hat sich darüber hinweg gesetzt. Die Flucht der schwarz-grünen Mehrheit in einen rechtlich überhaupt nicht relevanten Schulstandortplan hat die Verwirrung noch größer werden lassen.

 

3. Aufhebungsbeschluss notwendig

Der Wunsch der Landesschulbehörde, schon jetzt die Aufhebungsbeschlüsse für die betroffenen Schulen zu bekommen, ist nicht nachvollziehbar. Wenn dieses Begehren ein positives Signal für die Einrichtung sein soll, dann hätte die Fraktion diesen Aufhebungsbeschluss gern und mit großer Freude gefasst.

 

4. Fünfzügigkeit werde nicht erreicht

Die Landesschulbehörde geht davon aus, dass für die beiden KGS zwingend eine Fünfzügigkeit erreicht werden müsse. Dies würde für Gieboldehausen, erst recht aber für Groß Schneen, keine gute Nachricht sein. Und so formuliert die Behörde in Bezug auf Groß Schneen schon jetzt erhebliche Zweifel. Im Übrigen hält sie die Einrichtung aller drei Gesamtschulen zum Oktober diesen Jahres für unwahrscheinlich. Beide Aussagen dürfen wir so nicht stehen lassen.

 

Darüberhinaus ignoriert die Landesschulbehörde eine Erklärung des Niedersächsischen Landkreistages, in der sich dieser dafür einsetzt, die Mindestzügigkeit wieder auf vier herabzusetzen. So hat es auch der Kreistag im Dezember gegen die Stimmen der CDU und gegen die Stimme des Landrates beschlossen. (Reinhard Dierkes / gm)



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