Antragsteller: SPD-Stadtverbandsvorstand Göttingen
Die Delegiertenversammlung des SPD-Stadtverbands hat am 30.09.2008 beschlossen:
Kinderarmut überwinden
Der SPD-Stadtverband Göttingen fordert den Bundesgesetzgeber auf, folgende Änderungen im Sozialgesetzbuch II und XII (Hartz IV) vorzunehmen, damit die Armutssituation von Kindern im Sozialgeldbezug überwunden werden kann:
Einführung eines eigenständigen armutssicheren Kinderregelsatzes.
Kosten der Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten und Schulen, die Lernmittel, die Mitgliedschaft in Sportvereinen und die Teilnahme am Musikschulangebot sowie die Kosten für die Schülerbeförderung und Klassenfahrten sind dabei in vollem Umfang zu berücksichtigen.
Vorrang für Ausbildung und Rechtsanspruch auf den Erwerb weiterführender Schulabschlüsse, wie Abitur und Studium für Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger.
Begründung:
Kinder sind in Deutschland häufiger arm als Erwachsene. Der „Kinderreport Deutschland 2007“ des Deutschen Kinderhilfswerks stellt fest, dass von Sozialgeldbezug je nach Altersgruppe jeder siebte bis dritte Minderjährige betroffen ist. Der Deutsche Kinderschutzbund geht von bundesweit 2,6 Millionen Kindern in Armut aus. In der Stadt Göttingen sind ca. 4.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Empfänger von Sozialleistungen, das ist mehr als jedes 4. Kind (27,5%). Am stärksten betroffen sind Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund, kinderreiche Familien und die Kinder von Alleinerziehenden. Bis zu 40% der Kinder von Alleinerziehenden wachsen in relativer Armut auf. Armut ist der größte Risikofaktor für die kindlichen Lebenschancen. Armut schränkt Kinder und Familien ein und grenzt sie sozial aus.
Kinder im Sozialgeldbezug unter 15 Jahren erhalten einen monatlichen Regelsatz von 208 €, Jugendliche bis 18 Jahren erhalten monatlich 278 € für ihr Auskommen. Weder sie noch ihre Eltern profitieren von einer Kindergelderhöhung, da Kindergeld als Einkommen mit der Regelleistung der Grundsicherung für Arbeit verrechnet wird. Das Gleiche gilt für Unterhaltsleistungen: Diese können sogar dazu führen, dass Kinder und Jugendliche zum Unterhalt ihrer Eltern herangezogen werden.
Zu 1 und 2:
Die Ableitung der Regelsatzhöhen für Kinder und Jugendliche von den allgemeinen Regelsätzen der Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt die Bedarfe von Kindern nicht angemessen. Die Regelleistung für Kinder und Jugendliche wird aus dem Regelsatz für Erwachsene abgeleitet. Einem Kind bis 14 Jahren werden 60% des Bedarfs eines alleinlebenden Erwachsenen, Jugendlichen bis 18 Jahren 80% zugestanden.
Während dabei anteilige Mittel beispielsweise für alkoholische Getränke und Zigaretten bei Kindern überflüssig seien, wird die Finanzierung der Mittagsverpflegung in Ganztagseinrichtungen oder die notwendige Ausstattung zu Schuljahresbeginn, die Mitgliedschaft in Sportvereinen oder der Unterricht in der Musikschule nicht im Kinder-Regelsatz berücksichtigt.
Die Göttinger SPD teilt die Forderung des DGB nach einem eigenständigen Regelsatz für Kinder. Kinderspezifische Bedarfe insbesondere für Bildung und Gesundheit müssen stärker berücksichtigt werden. Grundsätzlich soll der monatliche Regelsatz von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe auf Basis eines unabhängigen Expertengutachtens vom Deutschen Bundestag festgesetzt werden.
Die Göttinger SPD teilt die Auffassung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, dass die derzeitige Ableitung des Regelsatzes für Kinder aus dem Regelsatz für allein lebende Erwachsene sachlich in keiner Weise zu rechtfertigen ist. Der Kinderregelsatz von derzeit 208 Euro monatlich grenzt Kinder von der musischen Bildung und der Mitwirkung in Sportvereinen aus. Bisher ist eine ausgewogene und gesunde Ernährung im Rahmen der Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht möglich. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche sind deshalb auf eine neue Berechnungsgrundlage zu stellen.
Zu 3:
Trotz zurückgehender Jugendarbeitslosigkeit sind im SGB II-Bezug eher Jugendliche mit längerer Dauer der Arbeitslosigkeit und schlechten Bildungsvoraussetzungen: So sind ein Viertel der arbeitslosen Jugendlichen im Rechtskreis SGB II ohne Schulabschluss, zwei Drittel haben keinen Berufsabschluss.
Der SPD-Stadtverband Göttingen spricht sich dafür aus, dass gerade diese Jugendlichen qualifiziert und ihre Ausbildungschancen verbessert werden. Jugendliche, die nicht über die nötige Ausbildungsreife verfügen, sollten für eine Ausbildung vorbereitet werden. Bei einem Teil der Jugendlichen ist es notwendig, sie so zu unterstützen, dass sie nachträglich einen Schulabschluss erwerben können.
Unter rein arbeitsmarktpolitischer Betrachtung lohnt sich diese Investition in Bildung und Ausbildung, weil ihre Arbeitsmarktchancen nachhaltiger gestaltet werden. Ansonsten gelangen diese Jugendlichen aller Voraussicht nach lediglich in prekäre Beschäftigung und bleiben unter Umständen dauerhaft von Grundsicherung abhängig.
Um zu verhindern, dass junge Erwachsene als ungelernte Hilfsarbeiter in eine gesellschaftliche Sackgasse geschickt werden, muss konsequenterweise auch der Vorrang für Ausbildung im SGB II verankert werden. Wer fordert, muss auch fördern.
Für Jugendliche, die nicht in eine Ausbildung zu vermitteln sind, weil sie keinen Schulabschluss haben, bedarf es darüber hinaus eines Rechtsanspruchs auf einen Schulabschluss. Die Initiative des Bundesarbeitsministers für einen Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss für arbeitslose Jugendliche, findet daher unsere volle Unterstützung.
Allerdings sollte dieser Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss um einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Schulbildung auch an weiterführenden Schulen und auch auf ein Studium erweitert werden. Es darf SGB II-Empfängerinnen und -Empfängern nicht zugemutet werden, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten und dafür unter Umständen die Sekundarstufe II des Gymnasiums zu verlassen. Wenn Jugendliche eine erfolgreiche Schullaufbahn eingeschlagen haben, ist dies vom SGB II-Gesetzgeber unbedingt zu unterstützen. Denn ein weiterführender Schul- oder Hochschulabschluss ist die beste Voraussetzung für ein künftig von staatlichen Transferleistungen unabhängiges Leben.
