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Der Soziale Wirtschaftsbetrieb Juweel gGmbH


Die Liquidation des Sozialen Wirtschaftsbetrieb Juweel gGmbH sorgt für Aufregung. Nach Auslaufen der Landesförderung sollte 2003 die geordnete Aufl ösung eingeleitet werden. Mit dem Ende der Förderung war der Betrieb nicht mehr in der Lage, langzeitarbeitslose und behinderte MitarbeiterInnen zu beschäftigen. Doch diese Liquidation sorgte in der veröffentlichten Meinung für zahlreiche Schlagzeilen.

 

Der 1994 gegründete Soziale Wirtschaftsbetrieb Juweel gGmbH ist von der CDU im Rat der Stadt Göttingen in Misskredit gebracht worden. Der von den Gesellschaftern Stadt (90%) und Landkreis (10%) getragene Betrieb finanzierte sich aus dem - durch die CDU-Landesregierung inzwischen eingestellten - Förderprogramm für „Soziale Betriebe“, aus Mitteln nach dem Bundessozialhilfegesetz „Hilfe zur Arbeit“ und aus Verkaufserlösen.

 

Nach Auslaufen der Landesförderung war Juweel nicht mehr in der Lage, auf dem Markt zu bestehen. Deshalb wurde 2003 die geordnete Liquidation eingeleitet. Juweel beschäftigte im Laufe der zehn Jahre 488 langzeitarbeitslose und behinderte MitarbeiterInnen. Die Beschäftigungsfelder von Juweel wurden verantwortungsvoll übergeben. Der Kartoffelschälbetrieb Leinegarten in Rittmarshausen musste 2003 geschlossen werden, da die Preise für biologisch angebaute Erzeugnisse aus der Region auf dem Markt nicht mehr durchsetzbar waren.

 

Der Vorwurf, dass der Mietvertrag noch weiterlief, wurde vom Aufsichtsrat geprüft. Antwort: Aus betriebswirtschaftlichen Gründen (Abschreibungen) musste ein Fünfjahresmietvertrag geschlossen werden, der nicht vorzeitig kündbar war.

 

Die Einführung der Elektroschrottverordnung mit der Rücknahmeverpflichtung der Gerätehersteller bedeutet, dass dieser Zweig der manuellen Zerlegung und Entsorgung von Elektrogeräten geschlossen werden musste. Die Gastronomieprojekte (Cafe Saathoffplatz, VHS-Bistro, Cafe Korbhof in Bovenden und die Plesse-Burg) konnten erfolgreich an private Betreiber (z.T. ehemaliger Beschäftigte von Juweel) übergeben werden.

 

Die geordnete Liquidation erfolgt in enger Abstimmung mit der Finanzverwaltung der Stadt. Die öffentlichen Behauptungen (wie der von der FDP im Kreistag behauptete Vorwurf der Insolvenzverschleppung) konnten bislang nicht erhärtet werden. Eine drohende Überschuldung wurde im Sommer 2003 durch Darlehen der Gesellschafter abgewendet.

 

Derzeitig (September 2004) besteht erneut eine Situation der drohenden Überschuldung, insbesondere durch Sonderabschreibungen auf das Vermögen und den Forderungen der Bezirksregierung.

 

Ein Fachanwalt für Wirtschaftsrecht ist beauftragt, mit der externen Wirtschaftsprüferin einen Statusbericht zu erstellen und die Gesellschafter zu beraten, wie finanzielle Belastungen für Stadt und Landkreis Göttingen vermieden werden können.

 

Zu den Forderungen der Bezirksregierung Braunschweig:

Als Ergebnis der Prüfung der Bezirksregierung in 2003 wurde vom Land eine „Doppelförderung“ für Personalkosten im Regiebereich unterstellt (sowohl vom Land als auch von den Sozialhilfeträgern).

 

Aus diesem Grunde wird ein bereits zugesicherter Förderbetrag in Höhe von 77.000 € zurückgehalten. Die Gesellschaft klagt auf Auszahlung. Die Klage ist noch anhängig. Für weitere 5 Fördermittelbescheide in einer Gesamthöhe von 1,1 Mio Euro ist die Begründung identisch mit dem ersten strittigen Fall.

 

Möglich ist noch eine außergerichtliche Verständigung mit der Bezirksregierung. Aus diesem Grunde hat die Stadt Göttingen eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die geforderten Unterlagen zusammenstellen soll. Eine Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt soll durch einen Ratsbeschluss veranlasst werden.

 

Zwar wurde der Aufsichtsrat und Verwaltungsausschuss der Stadt am 1. März 2004 über die Problematik informiert, allerdings war die Dimension der Risiken damals nicht bekannt. Zudem muss aus heutiger Sicht gefragt werden, ob die Juweel-Geschäftsführung alles unternommen hat, um der Bezirksregierung die notwendigen Abrechnungsunterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

 

Zu den Vorwürfen gegen Einzelpersonen:

Dagmar Schlapeit-Beck ist Aufsichtsratsvorsitzende, nicht Geschäftsführerin, der Juweel gGmbH. Der Oberbürgermeister stellt den stellvertretenden Vorsitz und lässt sich hierbei von der Finanzverwaltung, Hans-Peter Suermann als Finanzdezernent und Gerit Schmidt als Fachbereichsleiter vertreten. Die Finanzverwaltung hat somit nicht nur Kenntnis aller Vorgänge, sondern eigenes Stimmrecht im Aufsichtsrat. Die Entscheidungen wurden dort einvernehmlich getroffen.

 

Dagmar hatte mit dem ehemaligen Geschäftsführer eine pauschale Ãœberstundenabgeltung vereinbart, die für die GmbH günstiger als eine Einzelabrechnung war. Die Pauschale berücksichtigt auch, dass der Geschäftsführer die Aufgabe einer nicht wiederbesetzten Stelle für Sozialbetreuung miterledigt hat.

 

Diese Pauschale ging zur Hälfte (2.350 €) in seine ihm vertraglich zustehende Abfindung ein. Der Geschäftsführer hatte vor 1994 eine unbefristete Stelle bei der Stadt.

 

Eine rückhaltlose Prüfung sämtlicher Vorwürfe findet längst statt. Es wird auch geprüft, inwieweit Fehler der Geschäftsführung zu Schadensersatzansprüchen durch die Gesellschafter führen. Allgemeine Vorwürfe gegen den Aufsichtsrat sind polemisch, da wie oben beschrieben, alle Entscheidungen im Rahmen der Liquidation einstimmig unter Beteiligung der städtischen Finanzverwaltung und des Landkreises getroffen wurden.

 

Zur politischen Wertung:

Die Abwicklung eines Unternehmens ist keine angenehme Aufgabe. Allerdings wurde diese bisher umsichtig und geordnet durchgeführt, mit dem Ziel Schaden von den Gesellschaftern abzuwenden. Der plakative Rücktritt der CDU-Mitglieder im Aufsichtsrat von Juweel hat eine Kampagne in Bewegung gesetzt, die den Eindruck erweckt, bei Juweel hätte es Unregelmäßigkeiten gegeben, die im Aufsichtsrat vertuscht worden wären.

 

Dies trifft nicht zu. Die CDU nimmt mit ihrer Kampagne billigend den öffentlichen Schaden für die Beschäftigungsförderung von Stadt und Landkreis Göttingen in Kauf, obwohl sie es besser wissen müsste.



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