Fraktionen

Hier stellen wir Ihnen unsere Fraktionen im Rat der Stadt Göttingen und im Kreistag des Landkreises Göttingen vor.

Alle fünf Jahre sind die wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der niedersächsischen Kommunen aufgerufen, ihre Vertreter in dem kommunalen Vertretungsorgan zu wählen. In Göttingen werden der Rat der Stadt Göttingen und der Kreistag des Landkreises Göttingen gewählt. Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl werden von den Mitgliedern der Göttinger SPD gewählt, in einer Versammlung aller Mitglieder aufgestellt. Vorgeschlagen werden sie in den Ortsvereinen der SPD. Sie müssen aber nicht zwingend Mitglied der SPD sein. Die gewählten Mitglieder bilden die SPD Fraktion im Rat der Stadt Göttingen (SPD-Ratsfraktion) bzw. die Fraktion im Kreistag des Landkreises Göttingen (SPD-Kreistagsfraktion). Sie wählen aus den eigenen Reihen die Fraktionsvorsitzende bzw. den Fraktionsvorsitzenden und einen Fraktionsvorstand.

Die Fraktionen entscheiden grundsätzlich über alle im Rat der Stadt Göttingen bzw. im Kreistag zur Entscheidung anstehenden Fragen.

Grundlage der Fraktionsarbeit sind das Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, das Wahlprogramm und die Beschlüsse der Partei in ihren Ortsvereinen und insbesondere der Delegiertenversammlung.

Über Sachfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder wesentliche Personalfragen nämlich soll die Fraktion erst nach einer Meinungsbildung in den Organen der Partei entscheiden, wie es in Ziffer 7 Abs. 1 u. Abs. 2  den Richtlinien des SPD Bezirks Hannover über die Arbeit der Fraktionen heißt (lese die entsprechende Richtlinie in Statuten).

Die Sicherung der qualitativen Zusammenarbeit von Partei und Fraktion sollen an den Sitzungen der SPD-Fraktionen stimmberechtigt grundsätzlich der/die Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende der entsprechenden Gliederung sowie zwei weitere vom Vorstand gewählte Vorstandsmitglieder teilnehmen (Richtlinien des SPD Bezirks Hannover über die Arbeit der Fraktionen, Ziff. 2 Abs. 2).