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Beschlossen am 22.02.2005


Unsere Innenstadt: Das Stadtbad-Areal

1. Die SPD-Fraktion wird aufgefordert, die Stadtverwaltung zu verpflichten, einen städtebaulichen Wettbewerb auszuloben, der ausschließlich eine innenstadtfördernde wie auch umwelt- und denkmalgerechte Gestaltung des Areals um das alte Stadtbad zulässt.

 

2. Folgende Anforderungen müssen Gegenstand des Wettbewerbs sein: Fußläufige Wegebeziehung von den Arkaden am Gericht bis zur Sparkasse; Erlebbarkeit des Leinekanals und der historischen Mühle; fußläufige Verbindung zur Goetheallee.

 

3. Innenstadtförderung erfordert, das Stadtbadareal nicht isoliert zu betrachten, sondern die Gesamtentwicklung des Wallbereichs mit in den Blick zu nehmen. Für die bauliche Nutzung ist eine Mixtur aus Einzelhandel, Wohnen, Kultur und Dienstleistung zu finden.

 

4. Aus Gründen der Transparenz soll über die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs eine breite öffentliche Diskussion (z.B. mit Bürgerforen) geführt werden.

 

Begründung:

Lage der Immobilie, Vorgeschichte:
Das Stadtbadareal liegt zwischen Fußgängerzone und Leinekanal. Durch seine Verbindungsfunktion zwischen Weender Straße und dem Maschgebiet sowie durch seine Nähe zur Universität, zum Bahnhof und den Gerichten kommt ihm eine hohe städtebauliche Bedeutung zu. Die Weiterentwicklung des Areals nach erfolgtem Abriss des alten Stadtbades verhilft der gesamten Innenstadt zu größerer Attraktivität.
Seit 1998 steht das Stadtbadareal zur Vermarktung an. Zunächst wurden nur Verhandlungen mit der Eigentümerin des Carrées geführt, die jedoch bis heute zu keinem Ergebnis führten. Die Rede war anfangs auch nur von einer Wohn- und Freizeitnutzung des Geländes. Die Ideen reichten vom Seniorenwohnen über Vereinsleben bis hin zur Biergarteneröffnung.
Gegenwärtiger Entwicklungsstand:
Inzwischen richtet sich das Augenmerk auf eine Beplanung des Quartiers, d.h. einschließlich des nachbarlichen Sparkassengebäudes, des Waageplatzes mit Staatsanwaltschaft, Gefängnis, Versicherung und einiger privater Grundstücke an der Oberen Maschstraße. Die zu beplanende Fläche ist damit erheblich gewachsen.
Einige Bauwerke dieses Quartiers stehen unter Denkmalschutz.
Denkbar ist eine ebenerdige Verbindung zwischen Sparkasse und dem Stadtbadareal bis hin zum Leinekanal, welcher einen innerstädtischen Erholungs- und Ruhepunkt bieten könnte. Allerdings würde dies eine Verlegung des Busrings erfordern. Es sind also mehrere Erschließungsvarianten denkbar.
Einzelhandel:
Gegenwärtig wird diskutiert das Stadtbadareal – zumindest auch – für den Einzelhandel nutzbar zu machen. Über das Maß einer Einzelhandelsnutzung  bestehen unterschiedliche Auffassungen.
Abschließende Gutachten, die Erkenntnisse darüber geben, in welchem Umfang zusätzlicher Einzelhandel innenstadtverträglich ist, liegen noch nicht vor.
Kritiker einer großflächigen Einzelhandelslösung befürchten eine Verlagerung der Kaufkraft hin zum Stadtbadareal und als Folge dessen Leerstände im Wallbereich, vor allem in den 1 A Lagen.

In Göttingen wurde in den letzten Jahrzehnten die kleinteilige Baustruktur der Innenstadt weitgehend erhalten.
Eine weitere Besonderheit ist, dass der Wallbereich immer noch von Traditionsgeschäften und individuellen Seitenstraßen-Geschäften geprägt wird. Diese feingliedrige Struktur muss erhalten bleiben.

Auch gilt es die Beplanung des Stadtbadareals in einen Gesamtkontext zur Innenstadtentwicklung zu stellen unter Beachtung der vorhandenen Leitlinien.
Bei der Frage nach dem richtigen Maß der Einzelhandelsnutzung muss zudem die demographische Entwicklung berücksichtigt werden, wonach vor allem im Umland mit einem Absinken der Bevölkerungszahl zu rechnen ist.
Ziel
In Göttingen hat seit den 70er Jahren eine aktive Politik für eine lebendige Innenstadt Tradition. Mit dem Erhalt der Innenstadt als attraktivem Wohnort und Sitz von Dienstleistungsunternehmen konnte einer anderenorts häufig zu beobachtenden Verödung der Innenstadt vorgebeugt werden.

Die Beplanung des Stadtbadareals muss in dieser Tradition und unter sorgfältiger Abwägung sämtlicher Interessen vorgenommen werden. Neben Einzelhandel müssen auch Nutzungen wie (höherwertiges) Wohnen, Kultur und Dienstleistung ausreichend einbezogen werden. Gerade Wohnen und Arbeiten in der Innenstadt stellen einen „Frequenzbringer“ dar. Die im Wallbereich wohnenden und arbeitenden Menschen nehmen die dortigen Geschäfte, Dienstleistungsanbieter und gastronomischen Einrichtungen in Anspruch; sie sind unmittelbarer Teil urbanen Lebens.

In den Planungsprozess soll die Stadtverwaltung die Öffentlichkeit einbinden und eine optimale Lösung durch einen Wettbewerb der Ideen schaffen. Diesem Wettbewerb muss jedoch eine Festlegung von Rahmenbedingungen vorausgehen, welche des Einvernehmens der Politik bedürfen.


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